Reform der Forstverwaltung: Kein schlüssiges Gesamtkonzept

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Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht auch nach der heutigen Anhörung im Agrarausschuss zur Forstverwaltung noch viele offene Fragen. „Der Gesetzentwurf zur Reform der Forstverwaltung wird den Landtag nicht in seiner jetzigen Form verlassen“, resümiert der forstpolitische Sprecher der Bündnisgrünen, Dr. Frank Augsten. „Die Mehrzahl der Anzuhörenden hat das Vetorecht kritisiert, dass der Gesetzentwurf dem Finanzministerium einräumt. Bleibt es beim Vetorecht des Finanzministers, ist mit der Blockade von wesentlichen Zielen der Anstalt zu rechnen“, kritisiert der Grünen-Politiker. Er fordert die Landesregierung auf, entsprechende Änderungen vorzunehmen. Nach Ansicht vieler Anzuhörender ist es darüber hinaus zwingend erforderlich, die Staatswaldflächen auf die Anstalt zu übertragen. „Dass dies im bisherigen Gesetzentwurf nicht vorgesehen ist, steht möglicherweise im direkten Zusammenhang mit dem eingeräumten Vetorecht des Finanzministeriums. Hier fordern wir für die Beurteilung des vorliegenden Entwurfes Aufklärung.“ Augsten wiederholt seine Kritik an einer fehlenden Aufgabenkritik der Forstverwaltung im Gesetzentwurf. „Ein Personalentwicklungskonzept auf Grundlage einer Aufgabenkritik ist im Rahmen des Gesetzes dringend erforderlich. Es bleibt weiterhin unklar, wie mit weniger Personal und Geld das jetzige Aufgabenspektrum gesichert werden kann.“ Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert zudem, dass die Verwaltung des Nationalparks Hainich nicht in die Anstalt übertragen wird, sondern weiterhin als oberste Naturschutzbehörde beim Umweltministerium angesiedelt bleibt. „Das gebieten schon allein nationale und internationale Standards“, schließt Augsten.