
Kleine Anfrage 1981 von Dr. Frank Augsten und Antwort des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit zur Kontrolle von Importhonig auf nicht als Lebensmittel zugelassenene gentechnische Bestandteile. Der Europäische Gerichtshof hat Anfang September 2011 entschieden, dass Honig mit Pollen des MON810-Maises in der EU keine Zulassung besitzt und demnach nicht verkauft werden darf. Dieses Urteil gilt de facto für alle in der EU als Lebensmittel nicht zugelassenen Pflanzen, von denen sich Pollen im Honig finden lassen. Im Oktober wurde in Thüringen kanadischer Honig mit Pollen von gentechnisch veränderten
Pflanzen gefunden. Dr. Frank Augsten fragt die Regierung, welche Imker in Thüringenr Importhonig verwenden, wieviel Kontrollen in Thüringen bisher durchgeführt wurdenund wie das Ergebnis der Kontrollen ausgefallen ist.