
Durch einen Erlass des Thüringer Umweltministeriums vom 26. November 2010 ist die entsprechende Anlage 2 der geltenden Kalihalden-Richtlinie hinsichtlich des Abfallschlüssels 17 08 02 - Baustoffe auf Gipsbasis - nicht mehr anzuwenden. Der Einsatz gipshaltiger Abfälle zur Haldenrekultivierung auf ehemaligen Kalihalden ist damit nicht mehr erlaubt. Nach Presseberichten vom 23. und 24. August 2011 trifft das auf erheblichen Widerstand der Kalihaldenbetreiber in Nordthüringen, die mit der praktizierten Ablagerung gipshaltiger Abfälle erhebliche Einnahmen generierten.
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