Fracking: Regierungskoalition führt Bevölkerung hinters Licht

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Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat heute einen Antrag der beiden Regierungsfraktionen CDU und SPD abgelehnt, dessen Überschrift die Ablehnung der Förderung von unkonventionellem Erdgas mittels Fracking suggeriert. „In der Landtagsdebatte gibt es gelegentlich den Vorwurf, einen ‚Schaufensterantrag‘ eingebracht zu haben – manchmal berechtigt, manchmal unberechtigt. Nie war die Bezeichnung jedoch so zutreffend wie beim Fracking-Antrag von CDU und SPD“, erklärt Dr. Frank Augsten, agrar- und umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag. „Der Antrag ist entbehrlich, weil es bis zur Veröffentlichung diverser Studien im Herbst dieses Jahres in Thüringen sowieso keine Aktivitäten geben wird. Und er führt die Bevölkerung hinters Licht. Denn der aus unserer Sicht richtige Hinweis auf die hohe Priorität der Sicherheit geht angesichts der windelweichen Forderungen im Antrag ins Leere.“ „Wir haben den Antrag von CDU und SPD ablehnen müssen, weil die beiden wichtigsten und in der Sache völlig berechtigten Forderungen der besorgten Bürgerinnen und Bürger nicht enthalten sind: Die Änderung des bundesdeutschen Bergrechtes für mehr Transparenz und Mitbestimmung sowie die verbindliche Aufnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in das Gesetz. Hier ist die SPD-Landtagsfraktion an der CDU gescheitert, die auf Bundesebene gemeinsam mit der FDP diese beiden Forderungen strikt ablehnt“, so Augsten weiter. Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist darauf, dass sie bereits am 13. März 2012 den Antrag „Erkundung und Förderung von unkonventionellem Erdgas in Thüringen – Umweltrechtliche Rahmenbedingungen ändern“ (Drs. 5/4160) eingereicht hat, der in der Landtagssitzung am 22. März mit Unterstützung aller Fraktionen in den Agrar- und Umweltausschuss überwiesen wurde. Dort wurde er auf Wunsch von CDU und SPD weder in der April- noch in der Mai-Sitzung behandelt. „Es ist aus unserer Sicht schon ein starkes Stück, im Ausschuss die Behandlung eines Antrages zu verweigern und dann Monate später mit einem eigenen Antrag zum gleichen Gegenstand im Plenum aufzuschlagen“, so Augsten abschließend.