
Die Thüringer Firma MSE GmbH betreibt ein Recyclingunternehmen zur Aufbereitung von Leichtmetallspänen. Im März 2009 hat die Firma MSE GmbH 88,22 Tonnen Magnesium- und Aluminiumfilterstaub in 426 Fässern an die Firma ETU GmbH in Sachsen zur Entsorgung geliefert. In Folgen einer behördlichen Nachkontrolle wurde festgestellt, dass der gelieferte Abfall der Firma MSE GmbH nicht der Deklaration entsprochen hat. Die Firma ETU GmbH hat nach einer gescheiterten sachgerechten Entsorgung in ihrem Unternehmen eine Rückführung der Filterstäube an die Firma MSE GmbH gegen Rückzahlung des Entgelts angeordnet. Eine Rückführung lehnte die Firma MSE GmbH ab. Um eine schnellstmögliche Entsorgung der Abfälle zu bewirken, hat das Landratsamt Görlitz als zuständige Behörde die ETU GmbH zur unverzüglichen Beseitigung der Filterstäube verpflichtet und Ersatzvornahme angeordnet. Gegen diese Anordnung hat die Firma ETU GmbH Widerspruch eingelegt. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den von der ETU GmbH beantragten Eilrechtsschutz gegen die vom Landratsamt Görlitz per Bescheid angedrohte Ersatzvornahme abgewiesen. Durch das Landratsamt Görlitz wurde Ende August 2012 die Entsorgung der 426 Fässer im Wege einer Ersatzvornahme eingeleitet und dabei festgestellt, dass ein Großteil der Fässer vom Gelände der Firma ETU GmbH verschwunden ist. Nach aktuellen Angaben des Landratsamts Görlitz hat die Firma ETU GmbH Fässer verkauft und zum größten Teil ins Ausland verbracht. 116 der insgesamt 426 Fässer lagern noch in einem Gefahrenstofflager in Nordrhein- estfalen.