Erhalt und Sicherung des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 in Thüringen I und II

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Das Schutzgebietsnetz NATURA 2000 muss den Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der natürlichen Lebensraumtypen und Habitate der Arten der Anhänge I, II und IV in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet gewährleisten (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG). Dazu sind Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die gegebenenfalls geeignete, eigens für die Gebiete aufgestellte oder in andere Entwicklungspläne integrierte Bewirtschaftungspläne umfassen. Die Planungen bezüglich des NATURA 2000-Managements sind in den jährlichen Umweltdaten der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) enthalten.