
Anlässlich des Besuchs des Bundesumweltministers Peter Altmaier in Thüringen kritisiert die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die noch nicht erfolgte Anpassung des Thüringer Naturschutz- und Wasserrechtes an die Gesetze des Bundes. „Die Landesregierung hat es seit der Verabschiedung der neuen Bundesgesetzgebung im Juli 2009 bisher nicht geschafft, die Landesgesetzgebung den veränderten Vorgaben anzupassen“, so Dr. Frank Augsten, umweltpolitischer Sprecher. „Zur Novellierung des Thüringer Naturschutzgesetzes wurden wir zuletzt im April vertröstet, dass ein entsprechender Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden soll. Auch diese Ankündigung ist ins Leere gelaufen“, stellt Augsten fest. „Beim Wassergesetz hat die Landesregierung bisher noch nicht einmal einen Referentenentwurf vorgelegt. Zurzeit befindet sich lediglich ein Vorschaltgesetz zur Beratung im Umweltausschuss. Wir fordern Minister Altmaier auf, dafür zu sorgen, dass Thüringen den Reformstau bei seiner Umweltgesetzgebung auflöst“, so Augsten weiter. Bisher regelt eine Synopse des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, welche Bereiche des Thüringer Wasser- und Naturschutzrechtes angewendet werden können. „Die jetzige Lösung scheint sich von der Übergangs- zur Dauerlösung zu entwickeln. Dieser Zustand ist für die praktische Anwendbarkeit der Gesetze nicht weiter hinnehmbar“, schließt der Umweltpolitiker.