
Durch die Aufbringung erheblicher Mengen gipshaltiger Abfälle auf Thüringer Kali-Althalden besteht die Gefahr, die Bestrebungen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zum Recycling zu unterlaufen. Zudem verstößt die Aufbringung möglicherweise gegen die fünfstufige Abfallhierachie gemäß der Richtlinie 2008/98/EG. Nach einer Ermahnung der EU gab das Thüringer Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz am 26. November 2010 einen Erlass heraus, der eine Aufbringung von Baustoffen auf Gipsbasis zur Abdeckung von Kalihalden untersagt. Gegen diese Entscheidung haben mehrere Betreiber Rechtsmittel eingelegt.
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