Religionsunterricht ist Beitrag zu pluralitätsfähiger Schule

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"Für uns stellt der Religionsunterricht in unseren Schulen auch eine Errungenschaft der friedlichen Revolution dar, war dieser doch in der DDR undenkbar", betont Astrid Rothe-Beinlich, bildungs- und religionspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag. Die Abgeordnete reagiert damit damit auf die Äußerungen des Jenaer Professors Nikolaus Knoepffler in der heutigen Ausgabe (05.02.2015) der „Thüringischen Landeszeitung“. Darin nutzt dieser die Debatte um die Forderung nach muslimischen Religionsunterricht in unseren Schulen, um für eine Abkehr von jeglichem Religionsunterricht und die Einführung eines Faches „Religion und Philosophie“ zu werben.

Rothe-Beinlich dazu: "Dem widersprechen wir vehement. Zum einen hat sich der Religionsunterricht  überall da, wo er angeboten wird, als Erfolgsgeschichte erwiesen. Zum anderen stehen wir als Grüne für eine grundsätzlich wohlwollende Neutralität des Staates gegenüber Religionen. Angesichts der Zunahme muslimischer Gläubiger gebietet es sich auch, über ein entsprechendes Unterrichtsangebot für Kinder muslimischen Glaubens nachzudenken und dafür Lehrkräfte an staatlichen Universitäten auszubilden“, betont die Grünenpolitikerin.

Der konfessionelle Religionsunterricht biete den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, mehr über Religion zu lernen, Religion zu praktizieren und über ganz grundlegende und wichtige Lebensfragen mit authentischen und gut ausgebildeten Lehrkräften ins Gespräch zu kommen. „Er leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu pluralitätsfähiger Schule. Unsere gesamte Bildungslandschaft muss darauf ausgerichtet sein, Kindern und Jugendlichen die grundlegenden Werte unserer Gesellschaft zu vermitteln. Auch im konfessionellen Religionsunterricht findet Werteerziehung statt, wenngleich zu beachten ist, dass Religionen kein Wertemonopol beanspruchen können. Um der Gleichrangigkeit der Weltanschauungen Rechnung zu tragen, muss daher Ethikunterricht als gleichwertige Alternative zum Religionsunterricht im Rahmen eines Wahlpflichtfaches angeboten werden. Die Wahl des Unterrichtsfaches ist zudem unabhängig von der individuellen religiösen Überzeugung möglich. Wir Grünen machen uns weiterhin auch für das Angebot muslimischen und jüdischen Religionsunterrichts stark und streben hierfür eine entsprechende universitäre Ausbildung an“, so Rothe-Beinlich weiter.

Der demokratische Rechtsstaat respektiert und schützt das Recht der Einzelnen, sich eine eigene religiöse oder weltanschauliche Überzeugung zu bilden, diese zu leben und frei zu gestalten. Gleichermaßen schützt der Rechtsstaat das Recht der Einzelnen, keiner Religion oder Weltanschauung anzugehören. "Doch um dies leben zu können, braucht es das Angebot der religiösen Bildung und des Ethikunterrichts gleichermaßen. Und das findet sich auch in sämtlichen Gesetzlichkeiten, im Thüringer Bildungsplan und im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag wieder", schließt Astrid Rothe-Beinlich.


Hintergrund

Das Recht der Religionsgemeinschaften, in den Schulen Religionsunterricht als ordentliches Schulfach abzuhalten, ist grundgesetzlich verbürgt (GG Art. 7, Abs. 3).