Grüne Fraktion fordert Freistellung der kommunalen Kitas von Körperschaftssteuer

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Städte und Gemeinden in Deutschland müssen laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs für ihre Kindertagesstätten Steuern zahlen. Die kommunalen Kitas unterlägen als gewerbliche Betriebe genauso der Pflicht zur Körperschaftssteuer wie private Betreiber und dürften daher nicht begünstigt werden, erklärte das oberste deutsche Steuergericht. „Diese Entscheidung bedeutet erhebliche Mehrbelastungen für die Städte und Gemeinden und kommt einen Schlag ins Gesicht all derer gleich, die sich momentan um den gesetzlich geforderten Ausbau der Kitaangebote bemühen. Jeder Cent, der dem System der Kinderbetreuung entzogen wird, zieht erhebliche Folgekosten nach sich. Kindertagesstätten sind Bildungseinrichtungen und somit Investitionen in die Zukunft“, stellt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Thüringer Landtag klar. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwartet daher von der Bundesregierung eine Freistellung der kommunalen Kitas von der Körperschaftssteuer. „Dies wäre im Gegensatz zum andauernden Streit um die Daheimbleibprämie namens Betreuungsgeld ein echter Beitrag, um den Kitaausbau und das Leben mit Kindern und die Bildungschancen aller zu verbessern“, so die Grünenpolitikerin. Die Kommunen sind derzeit ohnehin schon vielerorts mit dem Kitaausbau überfordert. Immerhin fehlen deutschlandweit mindestens 230 000 Kitaplätze. „Diese Kommunen nun auch noch mit zusätzlichen bürokratischen Anforderungen zu belasten und das, wo jeder weiß, dass mit Kitas in der Regel kaum Gewinne zu erzielen sind und sich höhere Steuern auch negativ auf die Kitabeiträge auswirken, wäre ein fatales Signal. Deshalb braucht es hier schnellstmöglich ein politisches Signal, welches den Kitaausbau befördert und Klarheit schafft“, schließt Rothe-Beinlich.