Grüne feiern 30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

Mädchen

Seit 30 Jahren besteht die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Sie garantiert für jedes Kind das Recht auf eine Kindheit.

Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
 
"Die UN-Kinderrechtskonvention hat in den letzten drei Jahrzehnten eine enorme Bedeutung für die Stärkung und Verwirklichung von Kinderrechten erlangt. Auch in Thüringen bestärkt uns diese weiter darin, dass Kinder eigenständige Persönlichkeiten sind und eigene Rechte haben.

Kinderrechte kennen keine Grenzen und müssen universell gelten. Auch in Deutschland besteht hier noch großer Nachholbedarf.
Deshalb machen wir uns dafür stark, dass die Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufgenommen werden. Gleiches gilt auch für die Thüringer Verfassung. Schließlich muss eine moderne und zukunftsorientierte Verfassung Kinderrechte explizit und klar benennen.

Für uns Bündnisgrüne ist klar, dass wir in dieser Legislaturperiode die Thüringer Verfassung überarbeiten wollen und Kinderrechte darin verankern werden."
 
Die grüne Jugendpolitikerin macht weiter deutlich, dass es neben der verfassungsmäßigen Verankerung von Kinderrechten auch um konkrete Rechtsverbesserungen gehen muss.
 
"Im Kindergartengesetz und im Schulgesetz haben wir bislang die Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen deutlich gestärkt. Zudem haben wir das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt. Diesen Weg der Ermächtigung von jungen Menschen wollen wir als Grüne weiter gehen.

Daher setzen wir uns dafür ein, die Mitbestimmungsrechte auf der kommunalen Ebene in der Thüringer Kommunalordnung verpflichtend zu verankern und das Wahlalter auf 14 Jahre herabzusetzen.

Mit der Schaffung von Ombudsstellen für Kinder und Jugendliche wollen wir zudem die bessere Durchsetzung von Kinderrechten erreichen. Außerdem gilt es, den Kinder- und Jugendschutz dauerhaft zu stärken. Kinderrechte kennen bekanntlich keine Grenzen und auch keine Differenzierung nach Herkunft.

Deshalb lehnen wir die Abschiebung von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen aus Einrichtungen der Jugendhilfe strikt ab", so Rothe-Beinlich abschließend.