
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Bundesratsinitiative mit folgenden Zielen zu starten:
1. Das Asylbewerberleistungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2258), wird aufgehoben und damit im Zusammenhang stehende Rechtsvorschriften entsprechend geändert.
2. Alle Leistungen für Asylsuchende, Geduldete und Bleibeberechtigte sind in die existierenden Sozialleistungssysteme des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) und des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu übernehmen und die medizinische Versorgung für diese Personengruppen entsprechend in die gesetzliche Krankenversicherung zu integrieren.
Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
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