
Der Freistaat Thüringen ist neben Sachsen das einzige Bundesland, das an der überholten Bezeichnung der "Ausländerbeauftragten" festhält. Auf Bundes- und Länderebene haben sich dagegen Bezeichnungen und dementsprechende Aufgabenspektren durchgesetzt, die der veränderten Bedeutung der Integrationspolitik als gesellschaftlicher Querschnittsaufgabe Rechnung tragen. Die Umbenennung in Migrations- und lntegrationsbeauftragte war stets Ausdruck einer gewollten Umprofilierung der Ämter.
Der beziehungsweise die Ausländerbeauftragte ist nach Beschluss der Thüringer Landesregierung vom 24. März 1995 (GVBI. S. 166 f.) unter anderem "zuständig für (...) die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit entsprechenden Stellen des Bundes, der Länder, der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Gemeinden". Insofern ist es ratsam, dass das Aufgabenspektrum der Thüringer Ausländerbeauftragten und dementsprechend deren Bezeichnung sich an den Entwicklungen des Bundes, der Länder und der Kommunen orientiert.
Mit der in den vergangenen Jahren erfolgten Umbenennung der Ausländerbeauftragten der Bundesländer trugen die Landesregierungen der Erkenntnis Rechnung, die sich aus dem Bedarf an einer kontinuierlichen Zuwanderung und der langfristigen Anwesenheit von Migrantinnen und Migranten ergibt. Die Integration von Migrantinnen und Migranten genießt dabei in allen Bundesländern die höchste Priorität, wobei berücksichtigt werden muss, dass es sich bei Integration um einen Prozess handelt, den die Politik begleiten und mit staatlichen Institutionen unterstützen muss. Integration wird dabei als zentrale gesellschaftliche Zukunftsaufgabe gesehen, die nur gelingen kann, wenn soziale und wirtschaftliche Teilhabe, politische Partizipation sowie kulturelle und gesellschaftliche Einbeziehung gewährleistet sind. Integration ist kein einseitiger Prozess der Anpassung von Migrantinnen und Migranten, sondern setzt die Bereitschaft zum Dialog sowohl auf Seiten der Zuwandernden als auch der Aufnahmegesellschaft voraus. Das in Nummer 2 formulierte Aufgabenprofil der Migrations- und Integrationsbeauftragten orientiert sich an Erfahrungen
aus Sachsen-Anhalt, wie sie u.a. im Bericht "Zuwanderung, Integration und Vielfalt in Sachsen-Anhalt. Bericht der Integrationsbeauftragten der Landesregierung 2007 - 2009" zu finden sind.
Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
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