Sprachkundenachweise sind selektiv und familienfeindlich

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Zu der aktuell auch in Thüringen streitig geführten Debatte rund um Sprachkundenachweise für den Nachzug von EhepartnerInnen aus Nicht-EU-Ländern, stellt sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hinter die auch von der SPD vertretene Position, dass es ein Sprachkundenachweis mitnichten vor Zwangsheirat schützt. Die grüne Bundestagsfraktion hat zur Vereinfachung des Ehegattennachzug bereits vor mehr als einem halben Jahr einen entsprechenden Antrag im Bundestag eingebracht. „Unser Gesetzentwurf sah vor, dass der Ehegattennachzug zu Deutschen und hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern nicht mehr vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse abhängig gemacht wird. Das Spracherfordernis führt in vielen Fällen zu erheblichen Eingriffen in das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben in Deutschland und in das Recht auf freie Partnerwahl. Für die nachziehenden Ehegatten ist der Spracherwerb im Herkunftsland oft kaum möglich, da es zum Beispiel in ländlichen Regionen an Schulungsmöglichkeiten fehlt. In vielen Fällen müssen die Ehegatten jahrelang getrennt voneinander leben und Härten der verschiedensten Art ertragen“, so Astrid Rothe-Beinlich. „Das Spracherfordernis verfehlt die Ziele, die es erreichen soll. Es wirkt Zwangsehen nicht entgegen und trägt zur Integration der nachziehenden Ehegatten nicht bei“, ist die Grünenpolitikerin überzeugt und betont: „Vor Zwangsehen schützen würde jedoch ein dauerhaftes Rückkehrrecht und ein eigenständiger Aufenthaltsstatus für die Betroffenen.“ Elementar für eine erfolgreiche Integration sind die in Deutschland angebotenen Integrationskurse. „Wir setzen uns deshalb für den weiteren Ausbau und die Verbesserung der Integrationskurse ein. Sprachen lernt man am besten dort, wo sie gesprochen werden“, so Rothe-Beinlich weiter. Darüber hinaus schlug der grüne Gesetzentwurf vor, dass der Ehegattennachzug zu Deutschen unabhängig von der Lebensunterhaltssicherung gewährt werden muss. Zurzeit kann der Ehegattennachzug bei fehlender selbstständiger Lebensunterhaltssicherung versagt werden, wenn die Begründung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Die Regelung greift unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Ehe und Familie gemäß Artikel 6 Grundgesetz ein. „Dass die CDU weiter auf Selektion via Sprachkenntnis setzt, zeigt nur einmal mehr, dass sie mitnichten familienfreundliche Politik macht und auch stattdessen weiter auf Ausgrenzung statt Integration und Willkommenskultur setzt“, schließt Rothe-Beinlich.