Menschenwürdiges Existenzminimum für Flüchtlinge muss gewährleistet werden

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Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung zum Asylbewerberleistungsgesetz die derzeit geltenden Regelsätze für Asylbewerberinnen und Asylbewerber als unvereinbar mit den Grundrechten festgestellt. Die Sozialleistungen für Flüchtlinge liegen derzeit 40 Prozent unter den regulären Hartz-IV-Bezügen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, migrationspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil der unmenschlichen Asyl- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung eine schallende Ohrfeige erteilt. Es ist mehr als beschämend, dass die Bundesregierung einmal mehr von einem Gericht gezwungen werden muss, tausenden Flüchtlingen, den ihnen zustehenden verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung des Existenzminimums zu garantieren. Die Würde des Menschen ist unantastbar und das muss auch für Flüchtlinge gelten“, erläutert die bündnisgrüne Migrationspolitikerin. Für die bündnisgrüne Landtagsfraktion hat das Urteil den diskriminierenden Charakter des Asylbewerberleistungsgesetzes mehr als deutlich gemacht. Nun muss nach Ansicht der Landtagsfraktion die längst überfällige Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes folgen, die von der grünen Bundestagsfraktion längst beantragt wurde. „Es kann und darf einfach nicht sein, dass den hier lebenden Flüchtlingen das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum weiterhin verwehrt werden soll und gleichzeitig die Arbeitsaufnahme verboten wird. Dieses unsägliche und diskriminierende Gesetz führt dazu, dass vielerorts immer noch Gutscheine statt Bargeld an die Flüchtlinge ausgegeben werden und die medizinische Versorgung auf akute Schmerzzustände beschränkt ist“, konstatiert Rothe-Beinlich weiter. „Wir meinen, es braucht insgesamt eine andere Kultur im Umgang mit Menschen, die aus anderen Ländern mit unterschiedlichen Gründen zu uns kommen. Besonders kritisch sehen wir, neben der Residenzpflicht, die Unterbringung von Flüchtlingen in teilweise desolaten, menschenunwürdigen Sammellagern. Das jüngste Beispiel der Proteste gegen die Gemeinschaftsunterkunft in Gerstungen hat dies klar vor Augen geführt. Daher begrüßen wir die gestrige Entscheidung des Kreistages Schmalkalden-Meiningen, die Gemeinschaftsunterkunft in Zella-Mehlis zu schließen und die Betroffenen stattdessen dezentral in Wohnungen unterzubringen“, so die bündnisgrüne Migrationspolitikerin abschließend.