Menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik und Entlastung für Kommunen durch neues Amt für Migration und Integration

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Heute hat die Landesregierung den von Migrationsministerin Denstädt eingebrachten Gesetzentwurf zur Errichtung des Amtes für Migration und Integration beschlossen. Seit ihrem Amtsantritt hat sie mit Hochdruck an dessen Errichtung gearbeitet, um im Migrationsbereich Zuständigkeiten zu bündeln und Verwaltungsstrukturen zu ändern.

Astrid Rothe-Beinlich, migrationspolitische Sprecherin und Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt dazu: „Wir Bündnisgrüne fordern schon lange ein solches Amt für Migration und Integration, denn die in Thüringen bestehenden Strukturen und Zuständigkeiten erfüllen nicht unsere Anforderungen an eine menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik. Es ist wichtig, dass alle migrationsspezifischen Aufgaben unter einem Dach bearbeitet werden, insbesondere die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden, die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die Förderung von Integrationsangeboten. Ebenso übernimmt das Amt die Rolle einer zentralen Ausländerbehörde und ist somit zuständig für die Bearbeitung von Visumanträgen im Zusammenhang mit der Gewinnung von dringend benötigten Fachkräften. Diese Neuordnung gewährleistet in diesen Bereichen trotz hoher Zuzugszahlen einen qualitativ hohen Standard.“

Die Zuständigkeiten im Migrationsbereich sind momentan auf verschiedene Ministerien und Verwaltungseinheiten zersplittert. Seit 2015 ist die Zahl der Geflüchteten, die in Thüringen Schutz suchen, stark gestiegen. Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine hat sie 2022 einen neuen Höchstwert erreicht. Der Verwaltungsapparat muss entsprechend angepasst werden, um der Aufgabenfülle gerecht zu werden und die Kommunen zu entlasten.

„Uns ist wichtig, dass alle Schutzsuchenden nach ihrer Ankunft in Thüringen eine angemessene Unterbringung, eine bedarfsgerechte Grundversorgung und konkrete Unterstützung bei der Integration erhalten. Zudem wollen wir die langwierige und mehrstufige Verwaltungspraxis beenden. Abhilfe schafft die Errichtung des Amts. Thüringen kann so die Kommunen deutlich unterstützen und den umfänglichen Aufgaben von Zuwanderung und Integration besser gerecht werden“, so Rothe-Beinlich abschließend.