Kindeswohl muss an erster Stelle stehen

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Kinderrechte sind Menschenrechte. Bis auf die USA und Somalia haben alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert.

Die Thüringer Integrations- und Migrationsbeauftragte Mirjam Kruppa forderte bereits Ende letzten Jahres klare Regelungen bei Abschiebungen und die konsequente Achtung des Kindeswohls. Eine entsprechende Richtlinie wurde schon im November im Migrations- und Justizministerium erarbeitet und liegt seitdem zur Prüfung im Innenministerium.

"Ziel muss sein", so die flüchtlings- und migrationspolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Landtag, Astrid Rothe-Beinlich, "dass entgegen der bisherigen Praxis zukünftig keine Abschiebungen mehr über Nacht, aus der Kita oder aus Schulen vorgenommen werden. Zudem muss vor Abschiebungen verstärkt geprüft werden, ob die Verhältnisse in den jeweiligen Herkunftsländern gerade im Winter einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen rechtfertigen."

In Nordrhein-Westfalen wurde im letzten Jahr ein solcher Erlass auf den Weg gebracht. Innenminister Jäger hatte dies damit begründet, dass "wenn es um Kinder geht, bei uns eine Grenze existiert."

"Wir erwarten, dass der entsprechende Erlass mit Regelungen im Rahmen von Abschiebungen auch in Thüringen endlich kommt. Die wenigen Spielräume, die uns die massiv verschärften Bundesgesetze überhaupt noch erlauben, müssen unbedingt im Sinne einer humanitären Flüchtlingspolitik genutzt werden. Die Menschenwürde und insbesondere das Kindeswohl sind zwingend zu beachten. Das Recht auf Bildung und auf Schutz vor weiteren Traumatisierungen gebieten einfach ein anderes staatliches Vorgehen als bisher", so Rothe-Beinlich an die Adresse des Innenministeriums.

"In einen solchen Erlass gehört zudem, dass vor jeder Abschiebung intensiv über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der freiwilligen Ausreise beraten werden muss. Insbesondere bei Angehörigen der Roma, die beispielsweise in die Westbalkanstaaten abgeschoben werden sollen, muss es eine tief gehende Einzelfallprüfung vor jeder Abschiebung geben. Abschiebungen in die Obdachlosigkeit, ins Elend und in den Kältetod kann und darf es nicht geben", so Rothe-Beinlich abschließend.