
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. Juli 2012 die bisherigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Asylbewerberinnen und Asylbewerber als zu niedrig eingestuft und eine Anpassung an das geltende Existenzminimum nach Hartz-IV-Niveau verlangt. Auf dieser Grundlage hat das Thüringer Innenministerium am 19. September 2012 die bis dato gültige Vorgabe zur Gutscheinpraxis gegenüber der Bargeldausgabe geändert. Jede Kommune besitzt danach die Wahlfreiheit, an die Betroffenen Wertgutscheine oder Bargeld auszugeben. Thüringenweit haben Landkreise und kreisfreie Städte daraufhin im letzten Jahr mehrheitlich die Einführung der Bargeldauszahlung beschlossen. Auch der öffentliche Tenor kritisiert überwiegend das vielfach als diskriminierend empfundene Gutscheinsystem. Das Weimarer Land gehört neben Greiz bisher jedoch zu den letzten beiden Thüringer Landkreisen, die entgegen dem vorherrschenden Zeitgeist vehement daran festzuhalten versuchen.
Als maßgeblicher Befürworter der Gutscheinpraxis hat sich der Landrat des Kreises Weimarer Land, Herr Münchberg, hervorgetan (Rede anlässlich der Kreistagsitzung am 29. November 2012 - veröffentlicht unter der Rubrik "Gläsernes Landratsamt" im Amtsblatt Kreis Weimarer Land Nr. 08/12 am 22. Dezember 2012 - und diverse Äußerungen in der Presse).