Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für in der Landesaufnahmestelle Eisenberg lebende Flüchtlinge

Geflüchtete

Flüchtlingsorganisationen und Flüchtlinge berichten darüber, dass Flüchtlinge nur unzureichend mit Bekleidung ausgestattet von der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge in Eisenberg in Landkreise und kreisfreie Städte verteilt werden. Träger der Landesaufnahmestelle ist das Landesverwaltungsamt. Dort lebenden Flüchtlingen ist entsprechend § 3 Asylbewerberleistungsgesetz der notwendige Bedarf an Kleidung durch Sachleistungen zu decken. Bei einem Besuch der Landesaufnahmestelle wurde mitgeteilt, dass Bekleidung in ausreichendem Maße Flüchtlingen zur Verfügung gestellt und bei Bedarf neu angeschafft werde.