
Für die nächste Plenarsitzung im Thüringer Landtag haben die Oppositionsfraktionen erneut die Aufhebung der Residenzpflicht in Thüringen beantragt.
„Mit unserem gemeinsamen Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE unterbreiten wir zugleich einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung der Ausweitung der so genannten Residenzpflicht auf ganz Thüringen“, sagt Astrid Rothe-Beinlich, migrationspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion. „So beantragen wir, auf der Grundlage des Paragrafen 58 Absatz 6 Asylverfahrensgesetz eine Rechtsverordnung zu erlassen, die alle Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen zu einem Bezirk zusammenfasst, in dem sich von der Residenzpflicht betroffene Personen frei bewegen können“, so die Grünen-Politikerin weiter. „Somit schaffen wir zweifelsfrei eine rechtskonforme Möglichkeit zum erlaubnisfreien Aufenthalt im gesamten Freistaat.“
Seit Jahren fordern Kirchen, Gewerkschaften, Flüchtlingsverbände und die Oppositionsfraktionen die ersatzlose Abschaffung der diskriminierenden Regelung im Asylverfahrensgesetz. Immer mehr Bundesländer haben in den vergangenen Monaten die Residenzpflicht auf das gesamte Land ausgeweitet.
Nach der Bundesratsentscheidung vom 15. April dürften nunmehr alle Bedenken gegen eine solche Ausweitung ausgeräumt sein. Astrid Rothe-Beinlich hatte dazu bereits im vorigen Landtagsplenum mit einer mündlichen Anfrage nachgehakt, eine Initiative der Landesregierung in diese Richtung gibt es jedoch noch immer nicht.
„Thüringen hat sich dem aus unserer Sicht bisher allein aus ideologischen Gründen verweigert – zu Lasten der Betroffenen. Mit unserem Antrag wollen wir eine Brücke bauen und werben daher für eine fraktionsübergreifende Zustimmung zur Möglichkeit, den bisher von der Residenzpflicht betroffenen Menschen Bewegungsfreiheit innerhalb Thüringens zu gestatten“, schließt Rothe-Beinlich.
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