
Die Landesregierung wird aufgefordert, auf der Grundlage des § 58 Abs. 6 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) eine Rechtsverordnung zu erlassen, die alle Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen zu einem Bezirk zusammenfasst, in dem sich Ausländer ohne Erlaubnis aufhalten können.
Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
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