
Astrid Rothe-Beinlich: Ziel muss sein, sämtliche Gemeinschaftsunterkünfte aufzulösen
In Thüringen leben immer noch mehr als die Hälfte aller Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften, in denen teilweise nicht einmal die Mindeststandards erfüllt werden. Auch die Ausländerbeauftragte der Landesregierung, Petra Heß, hält mittlerweile ein Leben in den eigenen vier Wänden für wünschenswert. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, migrationspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Unser Ziel ist es, sämtliche im Freistaat bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aufzulösen und stattdessen diese Menschen dezentral in Wohnungen oder zumindest wohnungsähnlich unterzubringen. Unser Grundsatz lautet: Jeder Mensch hat ein Recht auf Privatsphäre und auf Selbstbestimmung. Dem wird die Gemeinschaftsunterbringung, insbesondere in Thüringen, nicht annähernd gerecht. Das zeigen die Beispiele der Gemeinschaftsunterkünfte Zella-Mehlis, Gerstungen und Sonneberg exemplarisch. Ausdrücklich begrüßen wir daher die Entscheidung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, die Schließung der GU Zella-Mehlis vorzunehmen.“
„Die von der Ausländerbeauftragten Petra Heß benannten angeblichen Vorteile der Heimunterbringung, lassen sich ebenso wirksam auch bei der Unterbringung in Wohnungen erreichen. Dazu braucht es nur andere Strukturen der sozialen Betreuung, die sich auch ohne Weiteres umsetzen lassen, beispielsweise durch betreute Wohnformen. Für uns ist nicht erkennbar, wieso wir Unterschiede zwischen Flüchtlingen und Nicht-Flüchtlingen machen sollten. In erster Linie müssen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gewahrt werden. Das hat auch das jüngste Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz gezeigt“, so die bündnisgrüne Migrationspolitikerin weiter, die sich zudem für die generelle Abschaffung des Arbeitsverbotes für Asylbewerberinnen und Asylbewerber ausspricht.
Die bündnisgrüne Fraktion verweist zudem auf wissenschaftliche Studien, die zeigen, dass die Betroffenen bei dezentraler Unterbringung weniger krank werden und auch die Teilhabe, insbesondere von Kindern bei schulischen Angeboten, Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie der kulturellen Bildung erleichtert wird. Auch der Spracherwerb wird in einem normalen Wohnumfeld deutlich mehr unterstützt als in einer isolierten Gemeinschaftsunterkunft.
„Zudem braucht es insgesamt eine andere Kultur im Umgang mit Menschen, die aus anderen Ländern aus den unterschiedlichsten Gründen zu uns kommen. Es muss endlich Schluss sein mit der Diskriminierung von Gesetzes wegen. Gerade Thüringen hat hier noch viel Nachholbedarf. So muss endlich Schluss sein mit der Gutschein-Statt-Bargeld-Praxis, der Einschränkung der Bewegungsfreiheit durch die Residenzpflicht und dem Vorenthalten einer menschenwürdigen medizinischen Versorgung“, so Rothe-Beinlich abschließend.
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