 
  Thüringer Behörden können Personen sogenannte Personengebundene Hinweise zuordnen, darunter zum Beispiel im bundesweiten Polizei-Informationssystem Hinweise wie "gewalttätig", "BtM-Konsument" oder "Ansteckungsgefahr".
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  Thüringer Behörden können Personen sogenannte Personengebundene Hinweise zuordnen, darunter zum Beispiel im bundesweiten Polizei-Informationssystem Hinweise wie "gewalttätig", "BtM-Konsument" oder "Ansteckungsgefahr".
