
Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag im 1. Halbjahr 2011 einen Subventionsbericht für den Freistaat Thüringen vorzulegen, der Auskunft über die Finanzhilfen der EU und des Bundes für das Land und über die Finanzhilfen des Landes nach Aufgabenbereichen und Einzelplänen gibt. Der Subventionsbericht soll eine Bewertung der Förderprogramme unter Berücksichtigung des Verhältnisses von Fremd- und Eigenmitteln beinhalten. Er soll den Nachweis der Finanzhilfen in einem Gesamtnachweis sowie in einem Einzelnachweis für die Jahre 2008 und 2009 nach Ist-Zahlen und für das Jahr 2010 nach den Soll-Ansätzen enthalten.
Der Thüringer Landtag hat in seiner 3. Wahlperiode am 14. September 2000 durch Beschluss die Landesregierung aufgefordert, im Abstand von zwei Jahren einen Subventionsbericht vorzulegen. In der 4. Wahlperiode hat der Thüringer Landtag am 21. April 2005 beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, im 1. Halbjahr 2007 einen Subventionsbericht vorzulegen. Beide Beschlüsse sind der Diskontinuität unterfallen. Für die 5. Wahlperiode soll der Beschluss in modifizierter Form erneut gefasst werden.
Nachdem der 3. Subventionsbericht die Jahre 2005, 2006 und 2007 umfasst, soll der nunmehr zu erstellende Bericht die Folgejahre bis einschließlich 2010 umfassen. Um Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus dem Subventionsbericht in die Bearbeitung des Haushalts 2012 einfließen lassen zu können, ist die Vorlage des Berichts im 1. Halbjahr 2011 erforderlich.
Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
Downloads
Themen