Umgang mit Mitteln aus dem Mauerfonds

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Nach § 5 des Gesetzes über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an die früheren Eigentümer (Mauergrundstücksgesetz - MauerG) ist ein Fonds zur Förderung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zwecken in den in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebieten errichtet worden. Damit wird auch Thüringen gemäß Mauergrundstücksgesetz und entsprechend Mauergrundstücksverordnung (MauerV) an den Einnahmen aus der Veräußerung von Mauer- und Grenzgrundstücken beteiligt. Für das Jahr 2012 wurde für Thüringen ein Betrag von 2,119 Millionen Euro durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags bewilligt, der für insgesamt acht Projekte in Thüringen verwendet werden soll.