Monitoring Öffentlich-Privater-Partnerschaften

Kleine Anfrage 2252 von Jennifer Schubert und Antwort des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zum Monitoring Öffentlich-Privater Partnerschaften. Angesichts knapper Finanzspielräume des Landes ist das Modell der Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP), auch Public Private Partnership (PPP) genannt, durch die Landesregierung genutzt worden, um Effizienzvorteile zu erreichen. Diese müssen allerdings gewährleistet und nachgewiesen werden, um den Einsatz solcher Modelle zu rechtfertigen. Da dies aus seiner Sicht nicht ausreichend geschehen sei, wurde die Landesregierung vom Rechnungshof Thüringen mehrfach kritisiert (siehe dazu Drucksache 5/1603 in Verbindung mit Drucksache 5/2260). Die Landesregierung steht nun in der Pflicht, Ziele, Maßnahmen und Erfolgskontrolle der ÖPP transparenter zu gestalten.