
Kleine Anfrage 1648 von Carsten Meyer und Antwort des Thüringer Innenministeriums zur Finanzierung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse. Der Entwurf des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011 (Drucksache 5/2990) regelt die freiwilligen Gemeindezusammenschlüsse einer Vielzahl von Kommunen.
Im Haushalt 2011 ist für die Förderung freiwilliger Zusammenschlüsse gemäß § 36 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) ein Betrag von einer Million Euro bereitgestellt. Aus Presseberichten ist zu entnehmen, dass es wesentlich mehr Zusammenschlüsse geben soll, als mit dieser Summe zu unterstützen ist. Carsten Meyer erbittet hierzu in der Kleinen Anfrage genauere Informationen.
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