Erfolgskontrolle bei Finanzhilfen des Landes

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Im "Vierten Subventionsbericht - Finanzhilfen in den Jahren 2008, 2009 und 2010" (Drucksache 5/4635) wird zur Frage der Erfolgskontrolle beim Einsatz von Finanzhilfen des Landes ausgeführt, dass einheitliche Regelungen zur Durchführung eines dezentralen Controllings von Förderprogrammen entwickelt wurden, die in die Verwaltungsvorschriften (VV) zur Landeshaushaltsordnung aufgenommen wurden. Zweck dieses Controllings ist es demnach, die Möglichkeit zu schaffen, eine Bewertung vorzunehmen, ob ein Förderprogramm so effektiv ist, dass es die gestellten Ziele erreicht.

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