
Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert den Entwurf der Landesregierung zum Ministergesetz scharf.
„Bei den von CDU und SPD vorgeschlagenen Regelungen handelt es sich um eine Mogelpackung“, sagt der haushaltspolitische Sprecher der bündnisgrünen Fraktion, Carsten Meyer. „Die vorgesehenen Anrechnungsregelungen sind so moderat, dass sie kaum wirksam werden.“ So hätte beispielsweise der ehemalige Ministerpräsident Dieter Althaus ab dem vierten Monat nach Beendigung seiner Tätigkeit als Ministerpräsident mehr als 6500 Euro verdienen müssen, damit sein Übergangsgeld überhaupt gekürzt wird. Wäre sein Einkommen unter diesem Betrag geblieben, hätte er neun Monate lang zirka 6750 Euro erhalten. „Diese Anrechnungsregel entspricht nicht dem Charakter eines Übergangsgeldes. Denn hiermit soll eigentlich der Wiedereinstieg eines Politikers in eine anschließende Berufstätigkeit gesichert werden. Wenn bereits eine Anschlussbeschäftigung gefunden wurde, besteht kein Anlass für eine solche Zahlung.“
Thüringen ist zudem das einzige Bundesland, das Ministerpräsidentin und Ministern bereits nach zweijähriger Amtszeit einen Ruhegehaltsanspruch zubilligt. Nach dieser Frist besteht ein Anspruch auf monatliche Rentenzahlung von etwas mehr als 2000 Euro, der deutlich über der Rente eines durchschnittlichen Arbeitnehmers nach 45 Arbeitsjahren liegt. „Einziges Zugeständnis der Landesregierung in diesem Punkt: Das Pensionseintrittsalter wird von bisher 60 Jahren an das Renteneintrittsalter der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben“, erklärt Meyer. „Fraglich ist, warum hier nicht in entsprechender Anwendung des Beamtenrechts ein Anspruch auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeräumt wird.“ Der Bund und Rheinland-Pfalz haben dies bereits geändert. „Die Ministerpräsidentin hat verkündet, dass es bei den Sparbemühungen kein Tabu geben dürfe. Damit hat sie aber wohl nicht die eigene Versorgung gemeint“, so Meyer.
Das Thüringer Ministergesetz und insbesondere seine Regelungen zur Anrechnung von Übergangsgeldern auf andere Einkünfte waren zuletzt durch den Wechsel des ehemaligen Ministerpräsidenten Dieter Althaus in die Leitung des Magna-Konzerns in die bundesweite Diskussion geraten. Er bezog zu diesem Zeitpunkt ein Übergangsgeld, ohne dass seine Einkünfte bei Magna zu berücksichtigen waren. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten daraufhin vor einem Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes in den Landtag ein, der eine Anrechnung von Einkünften auf die an Ministerpräsidenten und MinisterInnen gezahlte Übergangsgelder und Ruhegehälter vorsah. Dieser Entwurf wurde zunächst nicht weiter beraten, weil die Landesregierung einen eigenen Gesetzentwurf bis zur Sommerpause ankündigte. Mit Verzögerung liegt dieser Entwurf nun vor. Thüringen ist damit das letzte Land, das eine solche Regelung schafft.
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