Beteiligung an der Landesbank Hessen-Thüringen aufgeben

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Die Landesregierung wird aufgefordert, die Beteiligung des Freistaats Thüringen am Stammkapital der Landesbank Hessen-Thüringen schnellstmöglich aufzugeben. Landesbanken sind als zentrale Institute der Sparkassen eines oder mehrerer Länder deren zentrale Verrechnungsstelle für den bargeldlosen Verkehr und u.a. für die Verwaltung der Liquiditätsreserven angeschlossener Sparkassen und für deren Refinanzierung zuständig. Ferner werden Dienstleistungen für die Sparkassen und deren Kunden erbracht, etwa im Auslandsgeschäft. Thüringen ist an der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) mit fünf Prozent beteiligt. Die Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) sieht vor, dass das Land nur dann eine Unternehmensbeteiligung eingehen soll, wenn ein wichtiges Landesinteresse an dieser Beteiligung besteht und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt. Auch nach den umfänglichen Diskussionen über die Beteiligung des Landes an der Helaba im Landtag, im zuständigen Ausschuss sowie in den Medien ist ein den Anforderungen des § 65 Abs. 1 ThürLHO genügendes wichtiges Landesinteresse am Fortbestand dieser staatlichen Beteiligung von der Landesregierung nicht vorgetragen worden. Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
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