Beteiligung bei allen Themen ermöglichen

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Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt sich verwundert über die Meldung, dass Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht einen Volksentscheid zur Schuldenbremse fordert.

„Abgesehen davon, dass so mancher in der CDU offenbar mit der Thüringer Verfassung nicht vertraut ist, scheinen die sonst stets Strukturkonservativen die Tragweite ihrer Forderungen nicht zu begreifen“, sagt Anja Siegesmund, Vorsitzende der bündnisgrünen Fraktion. Nach Artikel 82, Absatz 2, der Verfassung des Freistaates ist ein Volksbegehren oder Volksentscheid zum Haushalt schlicht unzulässig. Bisher habe die CDU diesen Passus immer verteidigt. „Die CDU muss schon arg verzweifelt sein, dass sie jetzt zum letzten Strohhalm Volksentscheid greift und ihre Handlungsunfähigkeit offenbart“, zeigt sich Siegesmund erstaunt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürworten eine Schuldenbremse, die sozial gerecht ist und die Finanzierung der Kommunen sichert.

Siegesmund gibt auch zu bedenken, dass eine Verfassungsänderung jedem Volksbegehren ganz neue Möglichkeiten geben würde. Denn zum Beispiel war das erste Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik noch vom Verfassungsgericht wegen des Haushaltspassus kassiert worden. „Sollte es beim Thema Volksentscheid zu einem Durchbruch kommen, bleibt es nicht bei einer Abstimmung zur Schuldenbremse. Die Geister die die CDU rief, wird sie dann nicht mehr los“, sagt Siegesmund. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehören Volksentscheide auf allen politischen Ebenen bis hin zum Bund seit Parteigründung zu den zentralen Forderungen.