Ausgaben begrenzen, Investitionen ermöglichen

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Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in einem Brief die Fraktionsvorsitzenden des Landtages zu Gesprächen über die Verankerung der Schuldenbremse in die Thüringer Verfassung eingeladen. „Wir regen mit diesem Brief eine überfraktionelle Verständigung nach hessischem Vorbild an“, erklärt die bündnisgrüne Fraktionsvorsitzende Anja Siegesmund. In Hessen haben CDU, FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durch einen gemeinsamen Entschließungsantrag und einen entsprechenden Gesetzentwurf im Vorfeld der Abstimmung die politische Mehrheit für die Implementierung der Schuldenbremse abgesichert. „Sie ist nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich und dementsprechend kann nur ein gemeinsamer Weg zum Erfolg führen.“ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben die Schuldenbremse in der Verfassung bereits im Wahlprogramm 2009 festgeschrieben. „Im Sinne der Generationengerechtigkeit bekennen wir uns darin klar zu einer Schuldenbegrenzungsregel, welche die Verschuldung in wirtschaftlich guten Zeiten zurückfährt, in konjunkturell schwierigen Phasen neuen Investitionen aber nicht im Wege steht“, so Siegesmund. „Für uns steht fest, dass Ausgaben in Bildung, Klima und Gerechtigkeit dabei Vorrang haben müssen. Darüber hinaus muss im kommenden Jahrzehnt die finanzielle Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand gesichert werden, ohne nachfolgenden Generationen jeden Gestaltungsspielraum zu nehmen.“