
„Zum wiederholten Male hat ein Gericht eine unzulässige Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften zu Recht beanstandet und sich in einem Grundsatzurteil für die Gleichberechtigung von schwulen und lesbischen Paaren ausgesprochen“, kommentiert der gleichstellungpolitische Sprecher der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Frank Augsten, das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur betrieblichen Altersvorsorge. Demnach haben gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, die gleichen Rentenansprüche wie Mann und Frau in einer Ehe.
„Dieses Urteil ist ein weiterer Meilenstein in der Beseitigung der Diskriminierung von Schwulen und Lesben. Es ist nicht zu akzeptieren, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften die gleichen Pflichten haben, bei den Rechten hingegen benachteiligt werden“, so Augsten. „Wir wollen gleiche Rechte und Pflichten für alle, die in einer Partnerschaft verbindlich Verantwortung füreinander übernehmen.“