
Das Europäische Parlament wird heute in erster Lesung über die Mutterschutz-Richtlinie abstimmen, mit welcher eine Verlängerung des Mutterschutzes umgesetzt werden soll. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag und im Bundesvorstand:
„Der Ausschuss Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter im Europaparlament hat sich bereits mehrheitlich für die Einführung von einer Mutterschutzzeit von mindestens 20 Wochen ausgesprochen. Zusätzlich sollen zwei Wochen als Vaterschaftszeit vom Partner in Anspruch genommen werden. Ich begrüße diese Entscheidung ausdrücklich. Sie ist ein wichtiges Signal für eine emanzipierte Familienpolitik und macht ein Stück weit mehr ernst mit Gleichstellung und Verantwortungsübernahme. Endlich werden zudem auch Selbständige mit berücksichtigt. Dass dieser Vorschlag nun von konservativer Seite und von den Arbeitgebern massiv kritisiert wird, wundert nicht wirklich. Wir wollen ernst machen mit Gleichberechtigung und meinen, dass uns dies auch etwas wert sein muss. Daher hoffen wir auf breite Zustimmung und eine ernsthafte Debatte auch und gerade über Rollenverständnisse im Parlament.“
Mit der Abstimmung in erster Lesung will das Parlament seine Position festlegen, um mit dem Rat weiter nach einem Kompromiss zu suchen. Schon im Februar hatte der Frauenausschuss eine Anhebung des Mutterschutzes von 14 auf mindestens 20 Wochen bei vollem Lohnausgleich verlangt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten sich sogar bis zu 24 Wochen Mutterschutz stark gemacht, diese Dauer entspricht der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation. „Die Verlängerung auf 24 Wochen hatten wir insbesondere für die EU-Länder im Blick, die bisher keine Elternzeiten haben. Für Länder mit Elternzeitregelungen wurde eine Verrechnung vorgeschlagen“, so die grüne Frauenpolitikerin weiter.
„Wenn der Präsident der Arbeitgeberverbände, Herr Hundt, nun gegen die Mutterschutzrichtlinie wettert und zudem unterstützt durch die SPD indirekt damit droht, Frauen würden es dann noch schwerer haben, Zugänge zum Arbeitsmarkt zu finden, macht dies deutlich, wie wenig Anerkennung der Mutterschutz hat - und dies werten wir als ausgesprochen bedenklich. Elternschaft darf nicht länger zum individuellen Problem deklassiert werden. Auch und gerade angesichts des demografischen Wandels braucht es die Unterstützung der Menschen, die sich für Kinder und ein Leben mit Kindern entscheiden. Und die Mutterschutzrichtlinie kommt maßgeblich dem Schutz schwangerer Frauen und junger Mütter zugute. Diese gilt es, vor dem Druck, verfrüht auf den Arbeitsmarkt zurückkehren zu müssen, zu schützen“, schließt Astrid Rothe-Beinlich.