
Der Gleichstellungsausschuss des Thüringer Landtags hat eine Anhörung zum generellen Ausschluss homosexueller Männer von der Möglichkeit zur Blutspende durchgeführt. Grundlage für die Anhörung ist ein entsprechender Antrag der bündnisgrünen Landtagsfraktion, der vom Plenum in den Ausschuss überwiesen wurde. Im Nachgang der Anhörung erklärt der gleichstellungspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Frank Augsten:
„Die Anhörung hat noch einmal bestätigt, dass die derzeitige Praxis der lebenslangen Sperre von Homosexuellen bei der Blutspende diskriminierend ist. Das erkennen nun auch die Expertinnen und Experten der Bundesärztekammer und des Arbeitskreis Blut an und plädieren für eine Fristenlösung von einem Jahr. Wir begrüßen diese neue Einschätzung sehr, sehen aber weiteren Handlungsbedarf.“
So sei auch die nun vorgeschlagene Fristenlösung in der Praxis eine Diskriminierung von Personengruppen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, so Augsten weiter. Darüber hinaus blieb die Herleitung der Frist von einem Jahr für den bündnisgrünen Gleichstellungspolitiker unklar. „Um dem individuellen Risikoverhalten von Personen gerecht zu werden, bedürfen für uns die gültigen Ausschlusskriterien einer Überarbeitung. Außerdem müssen wir erreichen, dass Blutspenderinnen und Blutspender ihr eigenes Risiko richtig einschätzen und dies auch entsprechend in den Fragebögen angeben. Damit würden wir die Sicherheit von Blutspenden deutlich erhöhen – ganz ohne Diskriminierung“, erklärt Augsten.
Aus bündnisgrüner Sicht sind Blutspenderauswahlkriterien nicht an die sexuelle Identität von Personen, sondern risikobezogen zu definieren. „Der Schwulen- und Lesbenverband hat in seiner Stellungnahme richtigerweise darauf verwiesen, dass ein Ausschluss von Personen mit sexuellem Risikoverhalten erfolgen soll. Dies beträfe beispielsweise Menschen, die ungeschützten Geschlechtsverkehr mit wechselnden Partnern haben, egal ob hetero- oder homosexuell“, so Augsten.