Familienzuschlag muss rückwirkend gezahlt werden

Bild zur Pressemitteilung

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass homosexuelle Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beim Familienzuschlag nicht schlechter behandelt werden dürfen als Ehepaare, erklärt Dr. Frank Augsten, gleichstellungspolitischer Sprecher der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Schon bei der Anpassung der Thüringer Gesetzgebung haben wir 2011 darauf verwiesen, dass die Regelungen zum Familienzuschlag rückwirkend im Gesetz festgeschrieben werden müssen. Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts muss diese Forderung jetzt schnellstmöglich umgesetzt werden. Damit werden die Rechte von Schwulen und Lesben gestärkt. Es ist bedenklich, dass der Freistaat zum wiederholten Male aufgefordert wird, seine Gesetzgebung zu korrigieren. Die Landesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf der Gewährung des Familienzuschlages der Stufe 1 eine zeitliche Beschränkung (ab 1. Juli 2009) auferlegt. Die Wahl dieses Datums entbehrte schon damals einer gesetzlichen Grundlage.“ Dem bündnisgrünen Änderungsantrag nicht zuzustimmen, begründet die Landesregierung damit, dass nur ein kleiner Personenkreis von der Änderung betroffen wäre. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat auch die Thüringer Landesregierung erneut eine Klatsche abbekommen. Die Bundesregierung muss endlich einsehen: Gleiche Rechte für Schwule und Lesben sind kein Gnadenakt, sondern Verfassungsgebot. „Schwarz-Gelb muss bei der Gleichstellung von schwulen und lesbischen Partnerschaften nacharbeiten: Beim Beamtenrecht, aber auch bei der Einkommensteuer und bei der Adoption“, schließt Augsten.