
Erneut hat das Bundesverfassungsgericht heute eine weitere Entscheidung veröffentlicht, nach der auch bei der Grunderwerbssteuer Eingetragene Lebenspartner rückwirkend mit Eheleuten gleichgestellt werden müssen. „Das Bundesverfassungsgericht stellte in dem Urteil erneut klar, dass eine Ungleichbehandlung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe nicht zu rechtfertigen ist“, sagt Dr. Frank Augsten, gleichstellungspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Die Ungleichbehandlung Eingetragener Lebenspartnerschaften muss endlich behoben werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, Eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe in allen Rechtsbereichen gleichzustellen. Die gegenwärtige Situation, dass die Politik von Gerichten zu verfassungskonformem Handeln gezwungen werden muss, ist absolut inakzeptabel. Wenn die Bundesregierung nicht tätig wird, muss Thüringen eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einbringen.“ „Die grüne Landtagsfraktion bringt zum nächsten Plenum, als Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Familienzuschlag, einen Gesetzentwurf im Landtag ein, der eine rückwirkende Zahlung des Familienzuschlages in den landesbeamtenrechtlichen Reglungen vorschreibt“, kündigt Augsten an. Schon bei der Anpassung der Thüringer Gesetzgebung 2011 hat die Fraktion dies eingefordert. Am 11. September 2012 wird die Landtagsfraktion einen „Regenbogenempfang“ zum Thema „Gleichstellung, Akzeptanz, Familie“ durchführen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht ein Vortrag zum Thema „Regenbogenfamilien“ von Dr. Elke Jansen, Leiterin des Projektes „Regenbogenfamilien“ im Lesben- und Schwulenverband Deutschland.