Transparenz in der Offenlegung von Nebeneinkünften und deren Höhe bei politischen Funktionsträgern in Thüringen

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Für alle Minister, Staatssekretäre und Abgeordnete ist das Vertrauen der  Wählerinnen und Wähler in deren Integrität fundamental und sollte mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gefördert werden. Die jüngsten Diskussionen über die Nebeneinkünfte von Spitzenpolitikern und gewählten Abgeordneten verstärken hingegen meines Erachtens das Misstrauen in das politische System "als ein  vermeindliches System von Selbstbereicherung". Nach dem Thüringer  Ministergesetz, dem Thüringer Beamten- und Besoldungsgesetz und dem  Thüringer Abgeordnetengesetz besteht bislang keine Pflicht zur Veröffentlichung der Höhe von Nebenverdiensten und der Regelmäßigkeit von Nebentätigkeiten. Der ehemalige Landtagsdirektor, Prof. Dr. Linck, sprach sich in der TLZ vom 9.  Oktober 2012 gegen eine völlige Transparenz aus, weil er befürchtet, dass dadurch unter anderem Selbständige nicht mehr für Mandate zu gewinnen sind. Die  Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Nebentätigkeiten Minister, Staatsekretäre und Abgeordnete neben ihrem jeweiligen Amt wahrnehmen und wie hoch die dabei erzielten Verdienste bzw. so genannten  Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten und Honorare für  Vorträge etc. sind.

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