Lobbyregister soll legislativen Fußabdruck ergänzen

Gesetz Plenum

In der heutigen Sitzung des Thüringer Landtages wurden die Gesetzentwürfe von Rot-Rot-Grün und der CDU zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik in erster Beratung behandelt und zur weiteren Debatte in den zuständigen Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:

„Mit unserem Gesetzentwurf kommen endlich verbindliche Regeln, wie wir Bündnisgrüne sie seit Jahren fordern: Der Entwurf sieht die Schaffung eines verbindlichen Lobbyregisters vor, das zukünftig den bestehenden „legislativen Fußabdruck“ ergänzen soll. Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Thüringer Abgeordnetengesetz wollen wir durch Transparenz Korruption entgegenwirken: So sollen Nebeneinkünfte ab dem ersten Euro und in voller Höhe angezeigt werden. Das derzeitige intransparente Stufenmodell wollen wir abschaffen.“

„Mit unseren Vorschlägen für ein wirksames Lobbyregister wird nachvollziehbar, wer in welcher Weise und in wessen Auftrag auf staatliche Entscheidungen wie Einfluss nimmt und welche finanziellen Mittel gegebenenfalls für die Lobbytätigkeit geflossen sind. Bei Verstößen kann ein angemessenes Ordnungsgeld verhängt werden. Ein unabhängiges Gremium soll in Zusammenarbeit mit der Landtagspräsidentin und dem Vorstand die Einhaltung des Lobbyregisters und des „legislativen Fußabdrucks“ überwachen. Ebenso soll es einen Jahresbericht zum Stand der Registrierungen und zur Umsetzung der beiden Register geben, der im Plenum debattiert wird. Somit schaffen wir maximale Transparenz“, so Rothe-Beinlich weiter.

Der von der CDU vorgelegte Gesetzesentwurf unterscheidet sich durchaus eklatant von dem der Koalitionsfraktionen. „Zu begrüßen ist, dass die CDU-Fraktion endlich handelt und nicht länger versucht, Masken- und Korruptionsskandale durch Ehrenbekundungen auszusitzen. Fragwürdig ist jedoch das Wie: Während unser Gesetzentwurf ein Lobbyregister ergänzend zum „legislativen Fußabdruck“ auf den Weg bringen will, schlägt die CDU-Fraktion die Abschaffung dessen zu Gunsten eines Lobbyregisters vor. Das ist mit uns nicht zu machen. Wir stehen für volle Transparenz! Das gilt auch für die Offenlegung von Nebeneinkünften: Hier will die CDU zwar, dass Nebeneinkünfte ab dem ersten Euro angezeigt werden sollen, dies allerdings weiterhin lediglich in Stufen. Echte Transparenz geht anders“, ist Rothe-Beinlich überzeugt.

Die Gesetzentwürfe der Regierungsfraktionen sowie der CDU wurden zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. In den nächsten Wochen wird eine mündliche und schriftliche Anhörung durchgeführt, in der Expert*innen, die kommunalen Spitzenverbände sowie NGOs wie LobbyControl, Abgeordnetenwatch und Transparency gebeten werden, ihre Stellungnahmen abzugeben. Gleichzeitig können sich interessierte Bürger*innen im Onlinediskussionsforum des Thüringer Landtages beteiligen.

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