Olaf Müller zum zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes | #PlenumTh 14.10.22

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„Das Sonder-#PlenumTh steht unter dem Zeichen der derzeitigen Ausnahmesituation, ausgelöst durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die daraus folgende Preiserhöhungen sind für viele Thüringer*innen & Bereiche der Thüringer Wirtschaft nicht mehr zu bewältigen.
Nach verschiedenen Beratungsrunden liegt uns heute ein gemeinsamer Gesetzentwurf von #R2G & CDU vor. Grundsätzlich wollen wir damit schnell, in ausreichender Höhe & möglichst unkompliziert die dringend erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen.
Wir werden dem #Sondervermögen dieses Jahr 350 Mio.€ zuführen. Zusammen mit den noch im Corona-SV vorhandenen Mitteln stehen uns kurzfristig ca. 400 Mio.€ für Soforthilfen zur Verfügung. Wir werden Mittel für private Haushalte zur Verfügung stellen.
Weiterhin Liquiditätshilfen für Unternehmen, Heizkostenzuschüsse an Schulen & Kitas, Hilfen u.a. für Vereine, freie Träger Krankenhäuser, Einrichtungen aus den Bereichen Sport, Kultur, Erwachsenenbildung & der Kinder- & Jugendhilfe“, so Olaf Müller im heutigen #Sonderplenum zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes.

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