
In den letzten Tagen wurde bekannt, dass Hochschulen und Forschungsinstitute in Deutschland in den vergangenen Jahren mehr Forschungsmittel im Bereich militär- und sicherheitstechnischer Forschung erhalten haben, als bisher bekannt war. Die grüne Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dazu, ebenso wie nunmehr auch die Fraktion Die Linke kürzlich eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung eingereicht. Dazu erklärt die bündnisgrüne Hochschulpolitikerin:
„Bereits in Sachsen haben sich die Grünen im Landtag mit diesem heiklen Thema beschäftigt. Anlässlich der aktuellen Diskussionen haben wir auch für Thüringen erheblichen Aufklärungsbedarf gesehen. So wollen wir in unserer parlamentarischen Anfrage wissen, an welchen Thüringer Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder hochschulnahen Forschungsinstituten wehr- oder sicherheitstechnische Forschung betrieben wird und ob auch Personal der Bundeswehr oder anderen externen Projektpartnern aus dem Rüstungsbereich an unseren Hochschulen tätig ist“, so Rothe-Beinlich.
Die bündnisgrüne Hochschulpolitikerin kündigte für die kommende Landtagssitzung zudem einen Antrag an. Dieser fordert insgesamt mehr Transparenz im Bereich der Forschungsförderung von privaten Unternehmen an Hochschulen ein.
„Während die öffentliche Forschungsförderung mittlerweile in vielen Bereichen ausreichend transparent gestaltet ist, sehen wir deutliche Nachholbedarfe im Bereich der unternehmensnahen Forschung. So braucht es aus unserer Sicht verbindlichere Regelungen für die Kooperationsvereinbarungen zwischen Hochschulen und Unternehmen. Zukünftig soll daher sichergestellt werden, dass das Publikationsrecht jederzeit bei den beteiligten Hochschulen verbleibt und wissenschaftliche Kriterien der Entscheidung über eine Publikation zugrunde gelegt werden. Auch die grundgesetzlich geschützte Freiheit von Forschung und Lehre soll gewahrt bleiben. Einfluss von Unternehmen auf die Konzeption von Lehrcurricula lehnen wir ab. Auch wer Lehre erteilt, sollte den Hochschulen überlassen bleiben. Vertragsklauseln die eine Vergabe von Lehraufträgen zwingend vorsehen, sind unzulässig“, erläutert Rothe-Beinlich ihr Ansinnen.
Handlungsbedarf sieht die bündnisgrüne Politikerin auch dahingehend, was das Berichtswesen an Hochschulen angeht. „Die Hochschulen sollten über Inhalte und Ziele von Kooperationen jederzeit öffentlich Auskunft geben können“, so Rothe-Beinlich abschließend.
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