Inklusion ist Frage der Haltung und bleibt wichtiges bildungspolitisches Ziel

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Die AfD-Fraktion bestreitet in einer aktuellen Pressemeldung, dass die UN-Behindertenrechtskonvention die Vertragsstaaten dazu verpflichte, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Dazu nimmt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wie folgt Stellung:

„Dass die Thüringer AfD gegen die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention und gegen das Recht auf Bildung von Menschen mit Behinderungen wettert, ist nicht wirklich überraschend. Diskriminierung, Menschenverachtung und Populismus gehören nun einmal zu den Grundpfeilern der AfD. Dennoch sollte die AfD anerkennen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, so der Wortlaut ‚ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen‘ zu gewährleisten. Dieser Verpflichtung wird sich der Freistaat Thüringen stellen und bereitet daher gerade eine Neufassung des Schulgesetzes vor. Diese wird weitere Entwicklungsperspektiven für das gemeinsame Unterrichten von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf beschreiben und entsprechend des Koalitionsvertrages das Thüringer Schulgesetz und das Förderschulgesetz zu einem inklusiven Schulgesetz zusammenführen. Zudem werden wir die personellen, sächlichen und räumlichen Rahmenbedingungen für inklusive Schulen weiter verbessern und auch Entwicklungsperspektiven für Förderschulen beschreiben.“

Die bündnisgrüne Bildungspolitikerin betont, dass die Grünen diesen Auftrag sehr ernst nehmen: „Er ist für uns ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu Chancengerechtigkeit, für Diskriminierungsfreiheit und vor allem für besseren Unterricht und gute Schulen im Freistaat.“