
In der heutigen Sitzung des Bildungsausschusses hat die bündnisgrüne Landtagsfraktion eine Anhörung zu ihrem Gesetzentwurf für ein Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz beantragt. Damit wird die Beratung des bündnisgrünen Gesetzentwurfs nach eineinhalb Jahren Wartezeit auf einen Gesetzentwurf der Landesregierung weiter gehen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Nach 18 Monaten Wartezeit ist unsere Geduld nun wahrlich am Ende. Erst im März hatte sich Bildungsminister Matschie vier weitere Wochen Wartezeit erbeten, um eine Einigung mit der CDU herbeizuführen. Bisher ist diese weder gelungen noch in Sicht. Auch von dem heute Abend stattfindenden Gespräch mit der Ministerpräsidentin, den Gewerkschaften und Arbeitgebern erwarten wir keine Einigung. Unser Gesetzentwurf liegt seit langem vor. Wir haben uns daher dazu entschlossen, die Entscheidung über ein Bildungsfreistellungsgesetz nicht länger heraus zu zögern. Dazu hätten wir uns im Bildungsausschuss eine mündliche Anhörung gewünscht. Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD waren dazu jedoch nicht bereit, sodass nun nur eine schriftliche Anhörung stattfindet. Alle Fraktionen können herzlich gern Änderungen vorschlagen, damit wir den Gesetzentwurf mehrheitlich vielleicht schon im Juni im Landtag beschließen können. Wir jedenfalls sind verhandlungs- und gesprächsbereit und freuen uns auf die Stellungnahmen. Unser Ziel ist es, auch den Thüringerinnen und Thüringern ähnlich wie in zwölf weiteren Bundesländern endlich Bildungsurlaub zu gewährleisten. Denn: Bildung ist das ganze Leben.“