
Nach einer Studie des Zentrums zur Therapie der Rechenschwäche in Jena leidet eine/r von vier Schülerinnen und Schülern unter Dyskalkulie. Die Schulen sind verpflichtet, den Grundsatz der Chancengleichheit unter dem Begriff des Nachteilsausgleichs zu gewährleisten. In Thüringen wird Dyskalkulie gleichrangig neben Legasthenie in der "Fachlichen Empfehlung zu Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten in den allgemein bildenden Schulen" vom 20. August 2008 erfasst. Dort heißt es, ein "formelles Feststellungsverfahren" sei nicht notwendig. Die Friedrich-Schiller-Universität Jena hat jedoch zur Diagnose von Dyskalkulie ein solches Verfahren entwickelt, den sogenannten "Jenaer Rechentest". Dieser erkundet das zahlenmathematische Bewusstsein unabhängig vom Intelligenzquotienten des Kindes und stellt somit ein valides formelles Feststellungsverfahren zur Diagnose von Dyskalkulie dar.