
Im Frühsommer vergangenen Jahres haben die Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag die Landesregierung gebeten, bis zum Juni 2017 eine inhaltliche Novellierung des Thüringer Archivgesetzes vorzulegen (vergleiche Drucksache 6/2320) und dabei Aspekte zu berücksichtigen, die auch Berührungspunkte mit eventuellen Neuregelungen im Bundesarchivrecht haben. Zwischenzeitlich ist auf Bundesebene der Novellierungsprozess beendet und das Bundesarchivgesetz vom Bundestag beschlossen worden.
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