Öffentliche Anhörung zum Abgeordnetenüberprüfungsgesetz - Aufarbeitung kennt kein Verfallsdatum

Bild zur Pressemitteilung

Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien befasst sich heute in einer öffentlichen Anhörung mit zwei Gesetzentwürfen zum Abgeordnetenüberprüfungsgesetz. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Aufarbeitung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Bereits aus den schriftlichen Stellungnahmen zur Anhörung wurde erneut deutlich, wie wichtig Aufarbeitung, auch noch 30 Jahre nach der Friedlichen Revolution, ist. Ausdrücklich unterstützen wir die Stellungnahme des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Dr. Peter Wurschi, der sich neben dem Geschichtsverbund auch die Mehrzahl der Anzuhörenden angeschlossen hat."

Die Stellungnahme schlägt vor, für die Überprüfung künftig - wie in anderen Bundesländern auch - eine Expert*innenkommission einzusetzen, deren Ergebnis dann öffentlich im Plenum diskutiert wird. Mit Blick auf den Kreis der zu Überprüfenden wird zudem angeregt, alle, die bis zum 15. Januar 1990 volljährig geworden sind, dabei zu berücksichtigen.

„Es ist notwendig, dass alle Mitglieder des Landtags ungeachtet vorangegangener Überprüfungen immer wieder überprüft werden können - auch ohne zeitliche Befristung, da es fortlaufend neue Erkenntnisse gibt. Darüber hinaus befürworten wir die Idee einer unabhängigen Expert*innenkommission, deren Mitglieder weder dem Landtag noch der Landesregierung angehören. Richtig finden wir zudem, alle zum Ende der Staatssicherheit Volljährigen in die Überprüfung einzubeziehen. Aufarbeitung kennt für uns kein Verfallsdatum, weshalb wir die heutige Anhörung begrüßen, mit der ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer erneuten Abgeordnetenüberprüfung gegangen wurde“, so Rothe-Beinlich abschließend, die darauf setzt, zeitnah einen beschlussfähigen Gesetzentwurf im Plenum vorliegen zu haben.

Themen