Zur Nichtwahl des Justizausschussvorsitzenden

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Zur heutigen Nichtwahl des AfD-Abgeordneten Stefan Möller zum Vorsitzenden des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz erklären die Ausschussmitglieder der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Auch wenn die AfD-Fraktion nach den parlamentarischen Gepflogenheiten (und § 9 der Geschäftsordnung des Landtages) Anspruch auf den Vorsitz des Ausschusses hat, bleibt es dennoch ein demokratisches Wahlverfahren. Der Abgeordnete Möller liefert selbst die Argumente, die ihn für den Vorsitz des für Migration, Verfassungsrecht und Justiz zuständigen Ausschusses unwählbar machen.

Zum einen ist das eine öffentliche Äußerung aus dieser Woche, mit der er nicht nur der obersten europäischen Gerichtsinstanz die Kompetenzen abspricht, sondern gleichzeitig behauptet, die Umsetzung europarechtlicher Regelungen zur Flüchtlingsaufnahme „sprenge“ die EU.

Auch zeigt die (wie ein Blick in seinen öffentlichen Facebook-Account offenbart) Nichtanerkennung rechtsstaatlicher Prinzipien, wie der der Gleichbehandlung und der Unschuldsvermutung, dass ihm für diese Funktion aus unserer Sicht die Eignung fehlt.

Nicht zuletzt sind die parlamentarischen „Geschäftsordnungsspielchen“, die Möller als Parlamentarischer Geschäftsführer wiederholt in Landtagssitzungen zelebrierte und in denen er durch zahlreiche Sitzungsunterbrechungen parlamentarische Rechte missbrauchte, eines Vorsitzenden des auch für die Auslegung der Geschäftsordnung zuständigen Ausschusses nicht würdig.

Wir sind gespannt, welchen Abgeordneten die AfD-Fraktion in der nächsten Sitzung für diesen Posten vorschlagen wird. Eine Information oder ein Gespräch mit den anderen Fraktionen des Landtags über das Vorhaben der AfD, Möller zum Ausschussvorsitzenden zu machen, fand im Vorfeld der heutigen Sitzung nicht statt.“