Amt für Verbraucherschutz handlungsfähig aufstellen

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Das im Dezemberplenum verabschiedete Thüringer Verwaltungsreformgesetz wurde mit einem Entschließungsantrag der regierungstragenden Fraktion von Rot-Rot-Grün untersetzt. Dazu erklärt die Sprecherin für Arbeit und Verbraucherschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Babett Pfefferlein:

„In dem das Gesetz flankierenden Entschließungsantrag sind unter anderem unsere Forderungen aufgenommen, eine mögliche Abstufung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz auf den Prüfstand zu stellen.“

Babett Pfefferlein berichtet: „Ich habe das Amt erst kürzlich besucht und bin wirklich beeindruckt, mit welch großem Engagement und Weitblick die Mitarbeitenden jeden Tag ihre verantwortungsvolle Arbeit tun. Solch engagierte Mitarbeitende sind in einer Zeit des demographischen Wandels und des allseits beklagten Fachkräftemangels nicht für einen `Appel und ein Ei´ zu haben. Und auch die Beschäftigung in einem Landesamt wird nicht mehr per sé attraktiv dadurch, dass es eine Landesbehörde ist. Deshalb braucht dieses Amt eine angemessene und auskömmlich finanzierte Personaldecke, damit die Beschäftigten die Aufgaben bewältigen und die Ansprüche, die die Thüringer*innen zu Recht an dieses Amt stellen, verlässlich erfüllen können“, so die Verbraucherschutzpolitikerin.

„Das Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz mit Sitz in Bad Langensalza ist in ganz Thüringen für die Überwachung wichtiger Bereiche wie Lebensmittel, Arbeitsschutz, Arzneimittel und dem Veterinärwesen zuständig und muss beispielsweise im Falle des Ausbruchs einer Epidemie sofort handlungsbereit sein. Kurz: Hier liegt Verantwortung für die Sicherheit der Menschen in Thüringen.

Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen deshalb: Wir brauchen einen starken Verbraucherschutz, zuverlässige Beratung, unabhängige Informationen und eine handlungsfähige Kontrollbehörde in Thüringen.“

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