Ältestenrat

Der Ältestenrat unterstützt den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte und führt z. B. zwischen den Fraktionen eine Verständigung über den jährlichen Arbeitsplan des Landtags sowie über die Besetzung der Stellen der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter herbei.