
Vor gut zehn Jahren trat unter Rot-Grün im Bund das Gewaltschutzgesetz in Kraft, welches einen Paradigmenwechsel in Deutschland einleitete. Heute beriet dazu der Thüringer Landtag auf Antrag der Fraktion DIE LINKE.
„Seit zehn Jahren ist häusliche Gewalt keine Privatsache mehr. Leitlinie des Gesetzes ist: Wer schlägt, geht. Und das war überfällig! Nach gut zehn Jahren ist es jedoch auch in Thüringen gut und wichtig, ein Resümee zu ziehen und notwendige Verbesserungen zu beraten. Leider verweigerte sich auch in dieser Frage die Koalition und lehnte eine vertiefende Ausschussberatung ab, was wir ausdrücklich bedauern“, so Astrid Rothe-Beinlich, frauenpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion.
Mit dem Gewaltschutzgesetz wurde der Schutz auch im privaten Umfeld zur staatlichen Aufgabe. Die Möglichkeit der Wegweisung des Täters aus der Wohnung war und ist hier ein entscheidender Meilenstein bei der Stärkung von Betroffenen von Gewalt.
„Der Opferschutz hat sich insgesamt verbessert. Aber es gibt auch Probleme – insbesondere beim Kontaktverbot aber auch bei der Frage, was passiert, wenn sich der Täter nicht an Platzverweise oder Auflagen hält. Hinzu kommt, dass Familiengerichte nicht immer optimal im Sinne des Opferschutzes entscheiden. Immer wieder wird dort – das Wohl der Familie im Blick – auf Vereinbarungen ohne gerichtlichen Beschluss hingearbeitet. Dann jedoch bleibt den Betroffenen keinerlei Sanktionsmöglichkeit“, gibt Rothe-Beinlich zu bedenken.
„Hinzu kommt, dass es den Betroffenen ohnehin oft schwer fällt, sich aus gewalttätigen Beziehungen zu lösen. Zudem sind auch die im Haushalt lebenden Kinder in der Regel betroffen. Gewalterfahrung in der Kindheit führt aber oft auch zu Gewalt im späteren Alter. Deshalb gilt es, Präventions- und Beratungsangebote zu stärken und verbindlich abzusichern. Außerdem ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Familienverbund vom Gewaltschutzgesetz nicht ausreichend gewährleistet“, so die Grünenpolitikerin weiter.
Ebenfalls verwies die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die besondere Situation von Migrantinnen und von Frauen mit Behinderungen, die unter Gewalt leiden. „Auch diese gilt es zu stärken und in den Blick zu nehmen. Deshalb wäre eine Beratung im Gleichstellungsausschuss durchaus angezeigt gewesen“, schließt Rothe-Beinlich.
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